B I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen


1

Symptomzentrierte Untersuchung bei Unfallverletzungen der bei Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit einschließlich Beratung.

6,21 7,73 0,00 1,30 1,30

2

Leistung nach Nummer 1, jedoch außerhalb der Sprechstunde

7,18 8,93 0,00 1,30 1,30

Die Leistung nach Nummer 2 ist nicht berechnungsfähig, wenn ein Patient zwar nach Ablauf der angezeigten Sprechstundenzeit, jedoch während der noch andauernden Sprechstunde vom Arzt behandelt wird. Dies gilt auch für eine Behandlung im Rahmen einer Bestellpraxis.

3

Leistung nach Nummer 1, jedoch bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)

19,19 23,88 0,00 1,30 1,30

4

Leistung nach Nummer 1, jedoch an Sonn- und Feiertagen

9,11 11,34 0,00 1,30 1,30

5

Leistung nach Nummer 1, jedoch an Samstagen ab 12 Uhr

9,11 11,34 0,00 1,30 1,30

6

Umfassende Untersuchung verbunden mit nach Umfang und Zeit besonderem differenzialdiagnostischen Aufwand und/oder Beteiligung mehrerer Organe einschl. Klärung oder Überprüfung des Zusammenhangs mit der Berufstätigkeit sowie der notwendigen Beratung

14,50 18,04 0,00 2,60 2,60

Die Leistung kann pro Behandlungsfall nicht mehr als dreimal berechnet werden.

6a

Leistung nach Nr. 6, zusätzlich neben den Leistungen nach Nrn. 50 bis 50e

8,29 10,31 0,00 0,00 0,00

Die Notwendigkeit der Leistung nach Nr. 6a ist auf der Rechnung zu begründen (z.B. ärztliche Versorgung von Schwerverletzten und -erkrankten, Verdacht auf multiple Verletzungen)

7

Leistung nach Nummer 6, jedoch außerhalb der Sprechstunde

15,46 19,24 0,00 2,60 2,60

Die Leistung nach Nr. 7 ist nicht berechnungsfähig, wenn ein Patient zwar nach Ablauf der angezeigten Sprechstundenzeit, jedoch während der noch andauernden Sprechstunde vom Arzt behandelt wird. Dies gilt auch für eine Behandlung im Rahmen einer Bestellpraxis.

8

Leistung nach Nummer 6, jedoch bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)

27,47 34,19 0,00 2,60 2,60

9

Leistung nach Nummer 6, jedoch an Sonn- und Feiertagen

17,39 21,65 0,00 2,60 2,60

10

Leistung nach Nummer 6, jedoch an Samstagen ab 12 Uhr

17,39 21,65 0,00 2,60 2,60

11

Beratung – auch mittels Fernsprecher – als alleinige Leistung

2,48 3,09 0,00 1,30 1,30

12

Leistung nach Nummer 11, jedoch außerhalb der Sprechstunde

3,45 4,29 0,00 1,30 1,30

Die Leistung nach Nr. 12 ist nicht berechnungsfähig, wenn ein Patient zwar nach Ablauf der angezeigten Sprechstundenzeit, jedoch während der noch andauernden Sprechstunde vom Arzt beraten wird. Dies gilt auch für eine Behandlung im Rahmen einer Bestellpraxis.

13

Leistung nach Nummer 11, jedoch bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)

15,46 19,24 0,00 1,30 1,30

14

Leistung nach Nummer 11, jedoch an Sonn- und Feiertagen

5,38 6,70 0,00 1,30 1,30

15

Leistung nach Nummer 11, jedoch an Samstagen ab 12 Uhr

5,38 6,70 0,00 1,30 1,30

16

Aushändigen von Wiederholungsrezepten und/ oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin als alleinige Leistung

2,07 2,58 0,00 1,30 1,30

17

Mitwirkung des Arztes bei der Erstellung des Reha- Planes i. S. von Nr. 3.2 des Handlungsleitfadens "Das Reha-Management der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung". Die Fortschreibung des Reha-Planes ist durch die Gebühr abgegolten. Die Mitwirkung bedarf eines Auftrages durch den zuständigen UV-Träger.

0,00 100,70 0,00 0,00 0,00

18

Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata

4,14 5,15 0,00 2,60 2,60

19

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken

20,71 25,77 0,00 1,30 1,30

Die Leistung nach Nummer 19 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden.