B VI. Besondere Regelungen


Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten.
  2. Für Berichte, die auf Verlangen des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung oder aufgrund von Regelungen des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger frei ohne Verwendung eines Vordrucks erstattet werden, bemisst sich die Gebühr entsprechend dem Aufwand, Zweck und Inhalt nach dem Gebührenrahmen der Nummern 110 bis 123.
  3. Portoauslagen für angeforderte Berichte/Gutachten sind - soweit kein Freiumschlag beigefügt ist - dem Arzt zu erstatten.
  4. Für die Übersendung von Krankengeschichten oder Auszüge (Fotokopien) daraus wird ungeachtet des Umfanges ein Pauschsatz von € 12,37 (Abrechnung als Geb.-Nr.193), zuzüglich Porto, vergütet. Sie müssen vom absendenden Arzt durchgesehen und ihre Richtigkeit muß von diesem bescheinigt werden.

110 - 145

Auskünfte, Berichte, Bescheinigungen

110 Vordruck F 1100
Auskunft Behandlung
8,04
111 Vordruck F 1102
Auskunft Kopfverletzung
14,85
112 Vordruck F 1108
Auskunft Verbrennung
8,04
113 Vordruck F 1104
Auskunft Komplikationen Gliedmaßenverletzung
8,77
114 nicht besetzt  
115 Vordruck F 2100
Zwischenbericht bei besonderer Heilbehandlung
10,00
117

Vordruck F 1110
Auskunft Zweifel Arbeitsunfall/Ursachenzusammenhang

16,14
118 nicht besetzt  
119 Vordruck F 1114
Ausführliche Auskunft
20,68
120 Vordruck F 1116
Ausführliche Auskunft, Augen
20,68
121 Vordruck F 2134
Ausführlicher Bericht, Knie
28,47
122 Vordruck F 2132
Ausführlicher Bericht, Kopfverletzung
17,66
123 Vordruck F 1120
Bericht neurologischer Befund
28,47
124 nicht besetzt  
125 Vordruck F1050
Ärztliche Unfallmeldung
7,50
126 Vordruck F 1030
Augenarztbericht
12,39
127 Vordruck F 1040 Hals-Nasen-Ohrenarztbericht 12,39
128 nicht besetzt  
129 Vordruck F 6150
Bericht Haut BK 5101
20,68
130

Vordruck F 6050
Hautarztbericht - Einleitung Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention

Mit der Gebühr ist (sind) die Untersuchungsleistung(en) abgegolten.
Portoauslagen und Tests (§ 43 Vertrag Ärzte/ UV-Träger) werden gesondert vergütet.
 

50,00
131

Vordruck F 6052
Hautarztbericht - Behandlungsverlauf

Mit der Gebühr ist (sind) die Untersuchungsleistung(en) abgegolten.
 

27,00
132 Arztvordruck F 1000
Durchgangsarztbericht
15,09
134 Vordruck F 2106
Nachschaubericht
7,79
135 Vordruck F 1020
H-Arzt-Bericht
11,35
135a Vordruck F 2108
Verlaufsbericht H-Arzt
7,79
136 Vordruck F 1002
Ergänzungsbericht Kopfverletzung
17,18
137 Vordruck F 1004
Ergänzungsbericht Knie
17,18
138 Vordruck F 1006
Ergänzungsbericht Stromunfall
11,35
139 Vordruck F 1008
Ergänzungsbericht schwere Verbrennungen
8,77
140 Vordruck F 1010
Handchirurgischer Erstbericht
15,09
141 Vordruck F 6000
Ärztliche Anzeige über eine Berufskrankheit (§ 44 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
15,22
142 Vordruck F 6120
Bericht Wirbelsäule BK 2108, 2109, 2110
16,14
143 Vordruck
Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
2,74
144 Vordruck
Bescheinigung über Transportunfähigkeit (§ 38 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
3,81
145 Vordruck F 2900
Überweisungsvordruck ÜV (§§ 26, 39 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
3,49

146 - 155

Formulargutachten

146 Vordruck A 4200 Erstes Rentengutachten 67,13
147 Vordruck A 4202 Erstes Rentengutachten Augen 67,13
148 Vordruck A 4500 Zweites Rentengutachten (Rente auf unbestimmte Zeit) 58,82
149 Vordruck A 4502 Zweites Rentengutachten Augen (Rente auf unbestimmte Zeit) 58,82
150 Vordruck A 4510 Rentengutachten (Nachprüfung MdE) 58,82
151 Vordruck A 4512 Zweites Rentengutachten Augen (Nachprüfung MdE) 58,82
152 Vordruck A 4520 Rentengutachten (Rente nach Gesamtvergütung) 58,82
153 Vordruck A 4550 Gutachten bei Abfindung 40,28
154 Vordruck A 5512 Gutachten erhöhte Witwen-/Witwerrente) 40,28
155

Vordruck A 8200-2301 Gutachten BK 2301

Mit der Pauschgebühr sind alle Leistungen und Sachkosten abgegolten. Ausgenommen sind Röntgenleistungen und die Messung otoakustischer Emissionen. Werden dem Unfallversicherungsträger Sachkosten von einem Dritten in Rechnung gestellt, so sind diese von dem Gutachtenhonorar abzusetzen.
 

153,28

160 - 195

Freie Gutachten

160 Ohne Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang 67,13 - 154,67
161

Mit Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang

Zu den Höchstsätzen nach Nrn. 160, 161 gilt § 59 des Vertrags Ärzte/UV-Träger.
 

84,05 - 236,16
165

Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang

Darunter ist zu verstehen: Aufgrund der Vorgeschichte, der Angaben und des Befundes erstelltes und durch wissenschaftliche Äußerungen gestütztes und zugleich die wissenschaftlichen Erwägungen (notwendige Beiziehung und Auswertung wissenschaftlicher Literatur) erläuterndes ausführliches Gutachten. Zum Höchstbetrag gilt § 59 des Vertrags Ärzte / UV-Träger.
 

100,96 - 317,58
190 Schreibgebühren für Arztvordrucke nach den Nummern 117 bis 124 und Gutachten nach den Nummern 146 bis 154, 155 (ausgenommen audiologischer Befundbogen), 160, 161, 165 je Seite 3,50
191 je verlangte Kopie 0,17
192 Elektronische Übermittlung eines Arztberichts an den UV-Träger 0,35
193 Übersendung von Krankengeschichten gem. B. VI Allgemeine Bestimmungen Nr.4 (zuzüglich Porto) 12,37
194 Kopie und Versand von Tonschwellenaudiogrammen - auch beiderseits - (zuzüglich Porto) - vgl. Anmerkung zu Nr. 1403 2,66
195

Übersendung angeforderter Röntgenaufnahmen (einschließlich Verpackung) pauschal je Sendung (zuzüglich Porto) - vgl. O. Allgemeine Bestimmungen Nr. 8 -

Diese Gebühr gilt auch für auf Anforderung des Kostenträgers oder eines anderen Arztes auf CD oder DVD übersandte Aufnahmen einschließlich der Herstellung

5,47