C
IV. Kontrastmitteleinbringungen
Allgemeine Bestimmungen
Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.
Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
27,61 34,36 0,00 7,40 7,40
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
6,90 8,59 0,00 2,70 2,70
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
8,97 11,17 0,00 2,70 2,70
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
20,71 25,77 0,00 8,50 8,50
Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346
10,35 12,88 0,00 5,80 5,80
Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels
10,35 12,88 0,00 4,20 4,20
Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
34,51 42,95 0,00 6,40 6,40 Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
Einbringung des Kontrastmittels mittels intraarterieller Hochdruckinjektion zur selektiven Arteriographie (z. B. Nierenarterie), einschließlich Röntgenkontrolle und ggf. einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle
34,51 42,95 0,00 6,40 6,40 Die Leistung nach Nummer 353 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechenbar.
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung
41,41 51,54 0,00 26,70 26,70 Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.
Leistung nach Nummer 355, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360.
34,97 34,97 0,00 26,70 26,70
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung
27,61 34,36 0,00 17,80 17,80 Die Leistung nach Nummer 356 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.
Leistung nach Nummer 356, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360.
23,31 23,31 0,00 17,80 17,80
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/ oder Bauchaorta einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung
34,51 42,95 0,00 14,40 14,40
Leistung nach Nummer 357, jedoch im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 351.
29,14 29,14 0,00 14,40 14,40
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung
69,02 85,90 0,00 28,80 28,80 Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.
Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes im Anschluß an die Leistung nach Nummer 360
41,41 51,54 0,00 17,30 17,30 Die Leistung nach Nummer 361 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
27,61 34,36 0,00 11,60 11,60
Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
27,61 34,36 0,00 11,60 11,60
Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln gegebenenfalls intraoperativ
13,80 17,18 0,00 5,80 5,80
Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
19,33 24,05 0,00 8,10 8,10
Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
17,26 21,47 0,00 7,20 7,20
Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
10,35 12,88 0,00 4,60 4,60