C IV. Kontrastmitteleinbringungen


Allgemeine Bestimmungen

Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.

340

Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume

27,61 34,36 0,00 7,40 7,40

344

Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer

6,90 8,59 0,00 2,70 2,70

345

Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer

8,97 11,17 0,00 2,70 2,70

346

Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion

20,71 25,77 0,00 8,50 8,50

347

Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346

10,35 12,88 0,00 5,80 5,80

350

Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels

10,35 12,88 0,00 4,20 4,20

351

Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader

34,51 42,95 0,00 6,40 6,40

Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.

353

Einbringung des Kontrastmittels mittels intraarterieller Hochdruckinjektion zur selektiven Arteriographie (z. B. Nierenarterie), einschließlich Röntgenkontrolle und ggf. einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle

34,51 42,95 0,00 6,40 6,40

Die Leistung nach Nummer 353 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechenbar.

355

Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung

41,41 51,54 0,00 26,70 26,70

Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.

355a

Leistung nach Nummer 355, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360.

34,97 34,97 0,00 26,70 26,70

356

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung

27,61 34,36 0,00 17,80 17,80

Die Leistung nach Nummer 356 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.

356a

Leistung nach Nummer 356, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360.

23,31 23,31 0,00 17,80 17,80

357

Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/ oder Bauchaorta einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung

34,51 42,95 0,00 14,40 14,40

357a

Leistung nach Nummer 357, jedoch im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 351.

29,14 29,14 0,00 14,40 14,40

360

Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung

69,02 85,90 0,00 28,80 28,80

Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.

Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.

361

Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes im Anschluß an die Leistung nach Nummer 360

41,41 51,54 0,00 17,30 17,30

Die Leistung nach Nummer 361 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.

365

Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität

27,61 34,36 0,00 11,60 11,60

368

Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie

27,61 34,36 0,00 11,60 11,60

370

Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln gegebenenfalls intraoperativ

13,80 17,18 0,00 5,80 5,80

372

Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum

19,33 24,05 0,00 8,10 8,10

373

Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk

17,26 21,47 0,00 7,20 7,20

374

Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde

10,35 12,88 0,00 4,60 4,60