O III. Magnetresonanztomographie


Allgemeine Bestimmungen

Die Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5735 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist in der Rechnung besonders zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist der Höchstwert nach Nummer 5735 zu beachten.
Leistungen nach den Nummern
5700 bis 5735 können dann ausgeführt und abgerechnet werden, wenn der Arzt die Genehmigung zur Durchführung kernspintomographischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung besitzt.

5700

Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes gegebenenfalls einschließlich des Halses , in zwei Projektionen, davon mindestens eine Projektion unter Einschluß T2-gewichteter Aufnahmen

303,71 377,95 0,00 202,50 202,50

5705

Magnetresonanztomographie im Bereich der Wirbelsäule, in zwei Projektionen

289,90 360,77 0,00 193,30 193,30

5715

Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax gegebenenfalls einschließlich des Halses, der Thoraxorgane und/oder der Aorta in ihrer gesamten Länge

296,80 369,36 0,00 197,90 197,90

5720

Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens

303,71 377,95 0,00 202,50 202,50

5721

Magnetresonanztomographie der Mamma(e)

276,10 343,59 0,00 184,10 184,10

5729

Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten

165,66 206,15 0,00 110,40 110,40

5730

Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität

276,10 343,59 0,00 184,10 184,10

Neben der Leistung nach Nummer 5730 ist die Leistung nach Nummer 5729 nicht berechnungsfähig.

5731

Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 (z. B. nach Kontrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR-Angiographie)

69,02 85,90 0,00 46,00 46,00

5732

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel

58,29 58,29 0,00 46,00 46,00

5733

Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)

46,63 46,63 0,00 36,80 36,80

5735

Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730

414,15 515,38 0,00 276,10 276,10

Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.